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Feinmotorik
Personale / Soziale Kompetenzen
Seit dem Schuljahr 2005/2006 werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Weiterhin können Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, ebenfalls in die Schule aufgenommen werden, wenn Sie als Eltern einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Schule stellen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 01. August in die Schule aufgenommen werden. Diesem Antrag sind jedoch gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes beizufügen.
Auf Antrag der Eltern kann eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen.
So melden Sie Ihr Kind zur Schule an
Bitte melden Sie Ihr Kind an der örtlichen zuständigen Grundschule bis zum 23. Februar an. Sehr wichtig ist, dass Sie zur Anmeldung Ihr Kind persönlich in der Schule vorstellen. Die Anmeldezeiträume werden rechtzeitig durch die Presse bekannt gegeben. Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten können, sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Grundschule einen Ausweichtermin ab.
Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft zum Schulbesuch angemeldet haben, informieren Sie bitte umgehend die zuständige Grundschule, spätestens bis zum 23. Februar.
Nach der Schulanmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme in die Schule. Dabei werden die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung berücksichtigt. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Informationsmaterial zum Download
- Grundschulbroschüre Schuljahr 2006/2007

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